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Allgemeines:

1. Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und   Zahlungsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die von einem Besteller einem Auftrag zugrunde gelegt werden, wird hiermit widersprochen. Sie erlangen Wirksamkeit nur, wenn sie von der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH schriftlich anerkannt werden.

3. Änderungen der vorliegenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Angebot und Vertragsschluss:

1. Angebote der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH sind freibleibend. Der Besteller ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Besteller die Abweichung unverzüglich schriftlich rügt.

2. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH.

3. Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Besteller ausgehändigten Unterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten, in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH dar.

Preise:

1. Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.

2. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Zahlungsbedingungen:

1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung stehenden frist zu zahlen.

2. In Einzelfällen (z.B. bei Neukunden oder Zahlungsverzug) liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen informieren wir sie vorab.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH über den Betrag verfügen kann.

4. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung kostenfrei in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen.

5. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung/Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag unabhängig von der Frage des Verzuges zu verzinsen (siehe Zahlungsverzug).

6. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese von der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

7. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


Zahlungsverzug:

1. Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten mindestens aber 5% über dem jeweiligen Diskontsatz pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 8 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

2. Im Falle des Verzuges ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderung, Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten, oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen:

1. Die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH ist um schnellmöglichste Lieferung und um Einhaltung von ihr genannter Lieferfristen und -termine bemüht. Sollte die Lieferung dennoch schuldhaft um mehr als 6 Wochen verzögert werden, so kann der Besteller der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH eine Nachfrist setzen, die jedoch mindestens 4 Wochen betragen muss. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Umständen, die die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH nicht zu vertreten hat - hierzu gehören auch nach Vertragsschluss bekannt gewordene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH auch im Falle vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufszeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung hierdurch um mehr als 3 Monate, so kann auch der Besteller nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

3. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.

4. Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält.

5. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

Versendung, Gefahrübergang:

1. Die Versendung erfolgt nach Angaben des Bestellers, andernfalls nach bestem Wissen der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versendungsart.

2. Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über. Sie sind spesenfrei zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.

3. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH die zu liefernde Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH noch Leistungen anderer Art, z. B. Versendungskosten oder Montage, übernommen hat.
4. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH nicht zu vertreten
hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft, die in diesem Falle dem Besteller angezeigt wird, auf diesen über.

5. Der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH steht das Recht zu, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen das Transportrisiko versichern zu lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nur aufgrund eines besonderen schriftlichen Auftrages.

6. Soll keine Versendung erfolgen, so geht die Gefahr 3 Tage nach Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Besteller über.

7. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung dem Besteller zu berechnen. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen steht der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH das Recht zu, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Besteller mit angemessenen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gleiches gilt im Falle des Annahmeverzugs.

Eigentumsvorbehalt:

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH bis der Besteller die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.

2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Miteigentum der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswerts wertanteilsmäßig auf die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH übergeht. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH unentgeltlich.

3. Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum/Miteigentum der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Käufern.

4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH ab.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

6. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. Das Recht der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH, Schadensersatz zu verlangen bleibt unberührt. Das gleiche gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers.

7. Die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ihr.

Gewährleistung:

1. Die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH übernimmt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihr gelieferten Erzeugnisse hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern. Die Inanspruchnahme wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften setzt voraus, dass die Zusicherung schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung (z.B. bei Verschleißteilen wie Gleitflächen und deren Dichtungen), fehlerhafte Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unzutreffende, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers, sowie auf vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers.

4. Allgemeine Änderung in Konstruktion oder Ausführung, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht vermindern, stellen keinen Mangel dar.

5. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind ohne schuldhaftes Verzögern schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung zu rügen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Mit erkennbaren Mängeln behaftete Ware darf nicht verarbeitet werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH bereitzuhalten. Auf Verlangen hat der Besteller die mangelhafte Ware an die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH zurückzusenden. Dabei ist die kostengünstigste Art der Rücksendung zu wählen. Verletzt der Besteller seine Untersuchungs-, Rüge-, Bereithaltungs-, oder Rücksendepflicht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Bestellers. 6.

In gleicher Weise erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Besteller ohne vorheriger Zustimmung der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH Reparaturen an den Liefergegenständen durchführt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese werden ihm insoweit ersetzt, als sie bei Vornahme der Nachbesserung oder bei Ersatzlieferung durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH entstanden wären.

7. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Bei Fremderzeugnissen, welche die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH von Dritten bezogen und an den Besteller weitergeliefert hat, steht der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH überdies das Recht zu, dem Besteller die Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten und ihn auf die Geltendmachung dieser abgetretenen Ansprüche zu verweisen. Im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung trägt die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH die Kosten für Lieferung und Versand des nachgebesserten oder ersatzgelieferten Gegenstandes. Sonstige Kosten, insbesondere des Aus- und Einbaus trägt die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH bis zu 25% des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes.

8. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich oder ist die hierfür vom Besteller der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH gesetzte Nachfrist abgelaufen, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Das gleiche Recht besteht im Falle der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten, wenn dieser dem Besteller gegenüber der Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat.

9. Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Bestellers.

10. Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Ersatzlieferung. Ersatzlieferung und Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung nach den vorliegenden Bestimmungen.

11. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung, wenn der Liefergegenstand im Einschichtbetrieb eingesetzt wird; bei Einsatz im Mehrschichtbetrieb beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Monate ab Lieferung. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn sie nicht zwei Monate nach schriftlicher Ablehnung der Gewährleistung durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH gerichtlich verfolgt wird.

12. Schadensersatzansprüche wegen Vorliegen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bestehen nur nach Maßgabe des Abschnittes "Schadensersatz". Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare und Folgeschäden), insbesondere Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung können nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.

13. Die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH kann die Erfüllung der vorstehenden Gewährleistungsansprüche verweigern, solange der Besteller seine fälligen Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Schadensersatz:

Schadensersatzansprüche aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen sind, außer im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH, darüber hinaus auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt.

 

Projektierungen und Montagen:

1. Werden durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH Projektierungen und/oder Montagen ausgeführt, so besteht eine Haftung der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH entsprechend den Abschnitten "Gewährleistung" und "Schadenersatz" nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

2. Werden neben der Lieferung auch Skizzen, Entwürfe oder Planzeichnungen durch die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH gefertigt, so stellen diese nur dann eine zugesicherte Eigenschaft des Liefergegenstandes dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Projektierungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behält sich die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von der Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Rückkauf:

1. In Ausnahmefällen ist die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH bereit, gelieferte Ware zurückzukaufen Dies bedarf jedoch für jeden Einzelfall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Besteller ist daher nicht berechtigt, gelieferte Ware ohne Vereinbarung zurückzusenden.

2. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir bei Rückgabe für den Fall, dass unsere Produkte Spuren der Ingebrauchnahme aufweisen sollten, Ersatz für die eingetretene Verschlechterung bzw. Wertminderung verlangen müssen. Dies können Sie dadurch vermeiden, dass Sie das Produkt anschauen und prüfen, nicht jedoch in Gebrauch nehmen.

3. Bei der Festsetzung des Rückkaufpreises ist ein Abschlag von mindestens 15% des Lieferwertes für die Bearbeitung und Wiedereinlagerungen vorzusehen.

4. Ein Rückkauf ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich die Ware in unverkäuflichem Zustand befindet oder nach eigenen Angaben des Bestellers gefertigt oder beschafft wurde.

5. Sofern die vom Kunden bestellte Ware weniger als 50 € kostet, hat der Kunde im Falle des wirksamen Widerrufs bzw. der Rückgabe der Ware die Kosten der Rücksendung zu tragen. Schutzrechtsverwarnungen: Machen Dritte dem Besteller gegenüber hinsichtlich des Liefergegenstandes die Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend, so ist dieser verpflichtet, die Fa. Forck Förde Hydraulik GmbH unverzüglich hiervon zu unterrichten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kiel. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündungen und Urkundenprozesse.

2. Es findet nur das für Lieferungen innerhalb Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Schlussbestimmung: Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht.

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